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Steuerliche Förderung für mehr Vermögen im Alter

Besonders attraktiv ist diese Form der pfändungssicheren privaten Altersvorsorge für Selbständige, die eine Förderung wie die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge nicht nutzen können und deshalb eigenverantwortlich für den Lebensabend vorsorgen müssen. Doch profitieren neben Selbständigen und Freiberuflern auch Angestellte, Arbeiter und Beamte, die für ihren Ruhestand neben der gesetzlichen Vorsorge zusätzliches Vermögen aufbauen wollen.

Die in eine Basis/“Rürup“-Rente eingezahlten Beträge sind steuerlich gefördert und können gemeinsam mit eventuellen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag für Alleinstehende liegt in der Regel bei 20.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 40.000 Euro jährlich.

 

Die staatlich subventionierte Altersvorsorge kann Selbständigen und Freiberuflern ebenso wie Angestellten ein finanzielles Polster fürs Alter sichern.

 

Ja, auch ich interessiere mich für die Basis Rürup-Rente.

Grundsätzlich geeignet ist die seit 2005 eingeführte Basis/“Rürup“-Rente für alle, die für ihr Alter vorsorgen und gleichzeitig eine steuerliche Förderung nutzen wollen.