
Riester – Staatliche Förderung der Privaten Altersvorsorge
Staatliche Förderung der Privaten Altersvorsorge
Seit 2002 gibt es bei der privaten Altersvorsorge eine grundlegende und tief greifende Neuerung:
Das macht das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und zuverlässiger. Die Höhe der Zulagen steht in Beziehung zu der Höhe der Eigenbeiträge.
Wichtig: Niemand muss diese Sparleistung allein aufbringen.
Der Staat übernimmt mit Zulagen einen Teil der Gesamtsparleistung. Die Eigenvorsorge besteht also aus dem Eigenanteil und der Zulage, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt. Gewährt werden eine Eigenzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
Die Kinderzulage erhält bei zusammenlebenden Ehepartnern grundsätzlich die Mutter, andernfalls derjenige Elternteil, der das Kindergeld erhält. Im Rahmen der Riester-Rente hat der Staat – neben der Zulagenförderung die Möglichkeit eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs geschaffen.
Ab 2008 können im Rahmen der Einkommensteuererklärung max. € 2.100,– jährlich als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen (geleistete Eigenbeiträge und der staatliche Zuschuss) steuermindernd geltend gemacht werden.
Günstigervergleich
Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis größer als die Zulagen ist, und so zahlt das Finanzamt den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als Steuerrückerstattung aus. Darüber hinaus bleiben in der Ansparphase auch die Zinsen und Erträge steuerfrei.
Der Staat fördert die private zusätzliche Altersvorsorge auf zwei Wegen: mit finanziellen Zuschüssen (Riester-Zulagen) und mit Extra-Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug).